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Allgemeines Basiswissen

Welche Bearbeitungsentgelte werden bei Vertragsabschlüssen fällig?

Die Höhe eines Entgeltes richtet sich nach dem Anbieter und meistens auch nach dem Vertragsvolumen.

In der Regel sind dies: Finanzierungsvolumen bis 20.000 € 100,00 - ab 20.000 € 150,00 €.

Die Preisangaben verstehen sich zzgl. Mwst.

SEPA-Mandat - Was ist ein Sepa-Mandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften.

Der Ausdruck SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“.

Damit wurden die bisher von Land zu Land unterschiedlichen Kennzeichnungen der Kontonummer und des nationalen Clearing-Codes - unserer Bankleitzahl - innerhalb der EU standardisiert.

An Stelle der heutigen Kontonummer und Bankleitzahl tritt die „International Bank Account Number“ (IBAN) sowie der „Bank Identifier Code“ (BIC). Diese befinden sich bereits heute auf dem Kontoauszug.

Die bisher bekannte Einzugsermächtigung wurde ersetzt durch das Basis Lastschriftmandat.

Wichtig:

Ein SEPA-Mandat ist nur gültig, wenn die Unterzeichnung neben der Unterschrift auch Ort und Datum enthält.

Vertrag - Wer darf bzw. muss unterschreiben?

Ein Leasingvertrag muss, wie jeder andere Vertrag auch, rechtsgültig unterzeichnet werden. Dies gilt auch für Anlagen wie die Übernahmebestätigung, SEPA-Mandat, etc.

Wie ein Vertrag rechtsgültig unterzeichnet wird, richtet sich nach der Rechtsform:

Einzelunternehmen

-Gewerbetrieb, eingetragener Kaufmann e.K. ,Landwirt, etc.-

Der Einzelunternehmer vertritt sein Unternehmen allein. Er kann aber auch Dritte mit Vollmachten oder Prokura zur Vertretung bevollmächtigen.

Personengesellschaft

-Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), etc.-

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Im Außenverhältnis sind alle Gesellschafter gemeinsam geschäftsführungsbefugt, Vollmachten sind möglich.

Offene Handelsgesellschaft (oHG) - Alle Gesellschafter sind zur Vertretung berechtigt, es gilt der gilt der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung. Auch bei gewöhnlichen Geschäften hat jeder Gesellschafter ein Widerspruchsrecht. Widerspricht ein geschäftsführender Gesellschafter, muss die Handlung unterbleiben. Im Gesellschaftervertrag können auch andere Regelungen getroffen werden, wie z.B. die Vertretung durch einen Geschäftsführer. Es kann auch eine Gesamtvertretung vereinbart werden, dann müssen die Gesellschafter gemeinsam vertreten.

Kommanditgesellschaft (KG) - Zur Führung der Geschäfte sind grundsätzlich nur die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) berechtigt. Jeder Komplementär ist zur Vertretung der Gesellschaft alleine befugt. Ein Gesellschafter kann jedoch auch bei außergewöhnlichen Geschäften den Handlungen eines anderen Gesellschafters widersprechen.

Juristische Person

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Wird die GmbH von einen Geschäftsführer vertreten, der alleinvertretungsberechtig ist, zeichnet dieser allein. Bei einer gemeinschaftlichen Vertretung muss ein zweiter Geschäftsführer oder ggf. ein Prokurist den Vertrag mit unterzeichnen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) - Vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die GmbH (Komplementär), die typischerweise auch die alleinige Geschäftsführungsbefugnis besitzt. Hier gelten demnach die Voraussetzungen der GmbH.

Unternehmergesellschaft (UG) - Hier gelten die Vertretungsregeln der GmbH.

Aktiengesellschaft (AG) - Die AG wird durch den Vorstand vertreten, ihm obliegt die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und die Gesamtvertretungsmacht.

Dieser Artikel soll einen groben Überblick verschaffen und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für ausführliche Informationen konsultieren Sie bitte die einschlägigen Foren.

Vertrag - Was ist ein Vertrag, wie kommt er zustande?

Im deutschen Recht ist ein Vertrag ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft.

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Besteht  also aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

Beispiel Kaufvertrag:

Ein Kaufmann bekommt ein Angebot. Nimmt er dieses Angebot an, ist ein Kaufvertrag geschlossen. Ändert der Kaufmann etwas an dem Angebot, z.B. den Preis, versteht sich dies als Gegenangebot. Jetzt muss der Lieferant das Angebot annehmen oder ablehnen.

Beispiel Leasing:

Es soll ein Leasingvertrag geschlossen werden. Der Leasingnehmer bekommt die Vertragsunterlagen und unterzeichnet diese. Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen Leasingantrag, nimmt der Leasinggeber diesen an, wird daraus ein Leasingvertrag.

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