Ein Leasingvertrag muss, wie jeder andere Vertrag auch, rechtsgültig unterzeichnet werden. Dies gilt auch für Anlagen wie die Übernahmebestätigung, SEPA-Mandat, etc.
Wie ein Vertrag rechtsgültig unterzeichnet wird, richtet sich nach der Rechtsform:
Einzelunternehmen
-Gewerbetrieb, eingetragener Kaufmann e.K. ,Landwirt, etc.-
Der Einzelunternehmer vertritt sein Unternehmen allein. Er kann aber auch Dritte mit Vollmachten oder Prokura zur Vertretung bevollmächtigen.
Personengesellschaft
-Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), etc.-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Im Außenverhältnis sind alle Gesellschafter gemeinsam geschäftsführungsbefugt, Vollmachten sind möglich.
Offene Handelsgesellschaft (oHG) - Alle Gesellschafter sind zur Vertretung berechtigt, es gilt der gilt der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung. Auch bei gewöhnlichen Geschäften hat jeder Gesellschafter ein Widerspruchsrecht. Widerspricht ein geschäftsführender Gesellschafter, muss die Handlung unterbleiben. Im Gesellschaftervertrag können auch andere Regelungen getroffen werden, wie z.B. die Vertretung durch einen Geschäftsführer. Es kann auch eine Gesamtvertretung vereinbart werden, dann müssen die Gesellschafter gemeinsam vertreten.
Kommanditgesellschaft (KG) - Zur Führung der Geschäfte sind grundsätzlich nur die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) berechtigt. Jeder Komplementär ist zur Vertretung der Gesellschaft alleine befugt. Ein Gesellschafter kann jedoch auch bei außergewöhnlichen Geschäften den Handlungen eines anderen Gesellschafters widersprechen.
Juristische Person
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Wird die GmbH von einen Geschäftsführer vertreten, der alleinvertretungsberechtig ist, zeichnet dieser allein. Bei einer gemeinschaftlichen Vertretung muss ein zweiter Geschäftsführer oder ggf. ein Prokurist den Vertrag mit unterzeichnen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) - Vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die GmbH (Komplementär), die typischerweise auch die alleinige Geschäftsführungsbefugnis besitzt. Hier gelten demnach die Voraussetzungen der GmbH.
Unternehmergesellschaft (UG) - Hier gelten die Vertretungsregeln der GmbH.
Aktiengesellschaft (AG) - Die AG wird durch den Vorstand vertreten, ihm obliegt die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und die Gesamtvertretungsmacht.
Dieser Artikel soll einen groben Überblick verschaffen und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für ausführliche Informationen konsultieren Sie bitte die einschlägigen Foren.
Thomas Dracke 04/07/2015