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Allgemeines Basiswissen

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften.

Der Ausdruck SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“.

Damit wurden die bisher von Land zu Land unterschiedlichen Kennzeichnungen der Kontonummer und des nationalen Clearing-Codes - unserer Bankleitzahl - innerhalb der EU standardisiert.

An Stelle der heutigen Kontonummer und Bankleitzahl tritt die „International Bank Account Number“ (IBAN) sowie der „Bank Identifier Code“ (BIC). Diese befinden sich bereits heute auf dem Kontoauszug.

Die bisher bekannte Einzugsermächtigung wurde ersetzt durch das Basis Lastschriftmandat.

Wichtig:

Ein SEPA-Mandat ist nur gültig, wenn die Unterzeichnung neben der Unterschrift auch Ort und Datum enthält.

Thomas Dracke   06/07/2015  

Im deutschen Recht ist ein Vertrag ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft.

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Besteht  also aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

Beispiel Kaufvertrag:

Ein Kaufmann bekommt ein Angebot. Nimmt er dieses Angebot an, ist ein Kaufvertrag geschlossen. Ändert der Kaufmann etwas an dem Angebot, z.B. den Preis, versteht sich dies als Gegenangebot. Jetzt muss der Lieferant das Angebot annehmen oder ablehnen.

Beispiel Leasing:

Es soll ein Leasingvertrag geschlossen werden. Der Leasingnehmer bekommt die Vertragsunterlagen und unterzeichnet diese. Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen Leasingantrag, nimmt der Leasinggeber diesen an, wird daraus ein Leasingvertrag.

Thomas Dracke   03/07/2015  

Ein Leasingvertrag muss, wie jeder andere Vertrag auch, rechtsgültig unterzeichnet werden. Dies gilt auch für Anlagen wie die Übernahmebestätigung, SEPA-Mandat, etc.

Wie ein Vertrag rechtsgültig unterzeichnet wird, richtet sich nach der Rechtsform:

Einzelunternehmen

-Gewerbetrieb, eingetragener Kaufmann e.K. ,Landwirt, etc.-

Der Einzelunternehmer vertritt sein Unternehmen allein. Er kann aber auch Dritte mit Vollmachten oder Prokura zur Vertretung bevollmächtigen.

Personengesellschaft

-Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), etc.-

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Im Außenverhältnis sind alle Gesellschafter gemeinsam geschäftsführungsbefugt, Vollmachten sind möglich.

Offene Handelsgesellschaft (oHG) - Alle Gesellschafter sind zur Vertretung berechtigt, es gilt der gilt der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung. Auch bei gewöhnlichen Geschäften hat jeder Gesellschafter ein Widerspruchsrecht. Widerspricht ein geschäftsführender Gesellschafter, muss die Handlung unterbleiben. Im Gesellschaftervertrag können auch andere Regelungen getroffen werden, wie z.B. die Vertretung durch einen Geschäftsführer. Es kann auch eine Gesamtvertretung vereinbart werden, dann müssen die Gesellschafter gemeinsam vertreten.

Kommanditgesellschaft (KG) - Zur Führung der Geschäfte sind grundsätzlich nur die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) berechtigt. Jeder Komplementär ist zur Vertretung der Gesellschaft alleine befugt. Ein Gesellschafter kann jedoch auch bei außergewöhnlichen Geschäften den Handlungen eines anderen Gesellschafters widersprechen.

Juristische Person

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Wird die GmbH von einen Geschäftsführer vertreten, der alleinvertretungsberechtig ist, zeichnet dieser allein. Bei einer gemeinschaftlichen Vertretung muss ein zweiter Geschäftsführer oder ggf. ein Prokurist den Vertrag mit unterzeichnen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) - Vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die GmbH (Komplementär), die typischerweise auch die alleinige Geschäftsführungsbefugnis besitzt. Hier gelten demnach die Voraussetzungen der GmbH.

Unternehmergesellschaft (UG) - Hier gelten die Vertretungsregeln der GmbH.

Aktiengesellschaft (AG) - Die AG wird durch den Vorstand vertreten, ihm obliegt die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und die Gesamtvertretungsmacht.

Dieser Artikel soll einen groben Überblick verschaffen und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für ausführliche Informationen konsultieren Sie bitte die einschlägigen Foren.

Thomas Dracke   04/07/2015  

Die Höhe eines Entgeltes richtet sich nach dem Anbieter und meistens auch nach dem Vertragsvolumen.

In der Regel sind dies: Finanzierungsvolumen bis 20.000 € 100,00 - ab 20.000 € 150,00 €.

Die Preisangaben verstehen sich zzgl. Mwst.

Thomas Dracke   07/05/2022  

Leasing

Teilamortisationsverträge beinhalten einen kalkulatorischen Restwert. Bei diesem Restwert handelt es sich um den Anteil der Anschaffungskosten, die mit den Leasingraten nicht amortisiert werden.

Da der Leasinggeber Anspruch auf eine volle Amortisation hat, wird zu Vertragsbeginn ein Andienungsrecht vereinbart. Macht der Leasinggeber hiervon Gebrauch, kommt bereits rechtswirksam ein Kaufvertrag zustande, weil der Leasingnehmer hierzu bereits vor Vertragsbeginn seine Willenserklärung abgegeben hat.

Der Leasingnehmer trägt damit das Restwertrisiko, denn nur er hat Einfluss auf den Zustand des Leasingobjektes zum Vertragsende, wie z.B. durch Handhabung, Einsatzort, Betriebsstunden, Wartungen und Erhaltungsreparaturen.

 

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Thomas Dracke   02/02/2023  

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Wege der Verwaltungsanweisung, die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten und deren bilanzielle Abbildung von Leasing-Verhältnissen in den Jahresabschlüssen von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer mit den Leasingerlassen geregelt. Die Erlasse sind die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland und teilen sich auf in:

  • Teilamortisations-Erlass Immobilien-Leasing
  • Teilamortisations-Erlass Immobilien-Leasing
  • Vollamortisations-Erlass Immobilien-Leasing
  • Vollamortisations-Erlass Mobilien-Leasing

Besonders wichtig ist die richtige Laufzeit eines Leasingvertrages.
Standardregel ist: Kürzeste Laufzeit 40 %, längste Laufzeit 90 % der AfA-Dauer!

Thomas Dracke   04/07/2015  

Nein, Leasingverträge sind gem. der Leasingerlasse unkündbar.

Thomas Dracke   04/07/2015  

Der Eigentumsübergang findet bei Leasing durch einen separaten Kaufvorgang am Ende der Vertragslaufzeit statt. Ein automatischer Eigentumsübergang wäre steuerschädlich (Siehe auch Teil- und Vollamortisation).

Thomas Dracke   04/07/2015  

Der Teilamortisationsvertrag wird über eine feste Grundvertragsdauer geschlossen. Die kürzeste Laufzeit beträgt 40%, die längste 90% der AfA.
Der Vertrag ist bei vertragsgemäßer Erfüllung unkündbar. Es wird von vornherein ein bestimmter, kalkulatorischer Restwert vereinbart, der während der Grundvertragsdauer nicht amortisiert wird.
Der Restwert kann nach Ablauf der Grundvertragsdauer durch eine mögliche Vertragsverlängerung amortisiert werden, dies geschieht bei vielen Gesellschaften durch eine automatische Verlängerung. Auch kann das Leasingobjekt käuflich übernommen werden.

Die Verträge enthalten ein Andienungsrecht für die Leasinggesellschaft. Übt die Leasinggesellschaft zum Vertragsende Ihr Andienungsrecht aus, kommt ein Kaufvertrag auf Basis des Restwertes zustande.

 

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Anonymous   02/02/2023  

Vollamortisationsverträge werden über eine fest vereinbarte Grundvertragsdauer geschlossen.
Die kürzeste Laufzeit beträgt 40%, die längste 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA).
Der Vertrag ist bei vertragsgemäßer Erfüllung unkündbar. Während dieser Zeit werden die gesamten Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasingobjektes amortisiert.
Nach Vertragsablauf kann der Leasingnehmer das Objekt an die Leasinggesellschaft zurückgeben oder einen Anschlussmietvertrag vereinbaren, dies geschieht bei vielen Gesellschaften auch automatisch.

 

Ferner hat der Leasingnehmer das Recht, den Mietgegenstand vom Leasinggeber käuflich zu erwerben.

Anonymous   02/02/2023  

Mietkauf

Mit Zahlung der letzten Mietkaufrate geht das Eigentum automatisch über.

Thomas Dracke   04/07/2015  

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