Im deutschen Recht ist ein Vertrag ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft.
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Besteht also aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.
Beispiel Kaufvertrag:
Ein Kaufmann bekommt ein Angebot. Nimmt er dieses Angebot an, ist ein Kaufvertrag geschlossen. Ändert der Kaufmann etwas an dem Angebot, z.B. den Preis, versteht sich dies als Gegenangebot. Jetzt muss der Lieferant das Angebot annehmen oder ablehnen.
Beispiel Leasing:
Es soll ein Leasingvertrag geschlossen werden. Der Leasingnehmer bekommt die Vertragsunterlagen und unterzeichnet diese. Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen Leasingantrag, nimmt der Leasinggeber diesen an, wird daraus ein Leasingvertrag.
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