Vom 19. bis 22. September 2017 treffen Sie mich auf der CMS - Cleaning.Management.Services. in Berlin.
Sie finden mich da, wo es am interessantesten ist... bei den Maschinen und den Kollegen im Vertrieb (daher unterhalten wir auch keinen eigenen Stand).
Rufen Sie mich einfach unter 0171 7772704 an oder senden Sie mir eine WhatsUp Nachricht.
Ich freue mich auf interessante Gespräche.
Bild © Thomas Dracke
Sie hatten da schon immer einmal eine Frage?
Auf der Seite "Service" finden Sie die neue Rubrik Fragen & Antworten.
Hier können (auch anonym) Fragen zum Thema Leasing, Mietkauf und Factoring gestellt werden, zu denen wir dann die Antworten einstellen.
Bauen Sie mit, an Ihrer Wissensdatenbank. Ein paar Beispiele haben wir schon eingestellt - nun freuen wir uns auf Ihre Fragen.
Bisher mussten geringwertige Wirtschaftgüter (GwG bis 410 €) gekauft, also mit Eigenmitteln oder über die Hausbank finanziert werden.
Bei gleichzeitiger Anschaffung von größeren Stückzahlen wie z. B. Wischmops, Fahreimern, Hotelwäsche, etc. haben solche Investitionen einen nicht unerheblichen Teil an Liquidität oder Kreditmittel bei der Hausbank gebunden. Mit Leasing können die Kosten, die sonst im Jahr der Anschaffung gebucht werden, bequem und liquditätsschonend monatlich verteilt werden.
Hier können Sie den ganzen Artikel ansehen
Foto: © Africa Studio - Fotolia.com
Ab dem 27.07.2015
erreichen Sie uns an unserem neuen Standort in WIESBADEN.
Unser Team bleibt Ihnen komplett erhalten.
Die neuen Kontaktdaten haben wir hier hinterlegt.
Foto: © Tom-Hanisch - Fotolia.com
Ab sofort können wir Ihren Vertrieb oder Ihre Investitionen auch in Österreich mit Leasing und Mietkauf begleiten.
Die Verträge werden mit einer österreichischen Gesellschaft geschlossen.
Das Investitionsvolumen sollte nicht kleiner als 10.000 € sein.
Die Abwicklung erfolgt für Sie in gewohnter Weise über unser Team. Auch während der Vertragslaufzeit und zum Vertragsende sind wir Ihr Ansprechpartner.
Unser Team und die Kollegen in Wien freuen sich auf Ihre Anfragen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Thomas Dracke gern zur Verfügung.
Foto: © Tatiana - Fotolia.com
Bisher wurde angenommen, dass bei Verlust der Originalrechnung der Steuerpflichtige sein Recht auf Vorsteuerabzug verliert. Er trägt die Beweislast, dass er die Rechnung zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges besessen hat. Der BFH hat nun entschieden, der Steuerpflichtige kann diesen Nachweis mit allen verfahrensrechtlichen Beweismitteln führen.
Bundesfinanzhof vom 23. Oktober 2014
Az: V R 23/13
Bei sale- and lease-back Geschäften wird von einigen Leasinggesellschaften die Originalrechnung angefordert. Einige Kunden verweigern die Herausgabe mit der Begründung, sie würden ihr Vorsteuerabzugsrecht verlieren, wenn die Rechnung verloren geht. Diese Sorge ist nunmehr nicht mehr substanziell.
Foto: © Piotr Marcinski – Fotolia.com
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