Ab dem 27.07.2015
erreichen Sie uns an unserem neuen Standort in WIESBADEN.
Unser Team bleibt Ihnen komplett erhalten.
Die neuen Kontaktdaten haben wir hier hinterlegt.
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Ab sofort können wir Ihren Vertrieb oder Ihre Investitionen auch in Österreich mit Leasing und Mietkauf begleiten.
Die Verträge werden mit einer österreichischen Gesellschaft geschlossen.
Das Investitionsvolumen sollte nicht kleiner als 10.000 € sein.
Die Abwicklung erfolgt für Sie in gewohnter Weise über unser Team. Auch während der Vertragslaufzeit und zum Vertragsende sind wir Ihr Ansprechpartner.
Unser Team und die Kollegen in Wien freuen sich auf Ihre Anfragen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Thomas Dracke gern zur Verfügung.
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Bisher wurde angenommen, dass bei Verlust der Originalrechnung der Steuerpflichtige sein Recht auf Vorsteuerabzug verliert. Er trägt die Beweislast, dass er die Rechnung zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges besessen hat. Der BFH hat nun entschieden, der Steuerpflichtige kann diesen Nachweis mit allen verfahrensrechtlichen Beweismitteln führen.
Bundesfinanzhof vom 23. Oktober 2014
Az: V R 23/13
Bei sale- and lease-back Geschäften wird von einigen Leasinggesellschaften die Originalrechnung angefordert. Einige Kunden verweigern die Herausgabe mit der Begründung, sie würden ihr Vorsteuerabzugsrecht verlieren, wenn die Rechnung verloren geht. Diese Sorge ist nunmehr nicht mehr substanziell.
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Unter Skonto (italienisch sconto, zu scontare, „abziehen, abrechnen“) versteht man einen Preisnachlass auf Rechnungen bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist.
Skonto zu ziehen lohnt sich meistens auch dann, wenn hierfür ein Bankkredit in Anspruch genommen werden muss.
Rechenbeispiel:
Rechnungsbetrag: 10.000 €, Zahlungsbedingungen: 7 Tage 3 % / 30 Tage netto
Einsparung durch Skonto: 300 €
Wird zur Skontoziehung ein Bankkredit in Anspruch genommen, ergibt sich folgende Berechnung:
Zinsen für Bankkredit: 10 %
Laufzeit: 23 Tage (Zahlungsziel-Skontofrist)
Finanzierungsbetrag: 9.700 € (Rechnungsbetrag-Skonto)
Zinskosten: 61,97 €
Ersparnis: 238,33 € (300 €-61,97 €)
Umgekehrt betrachtet wird ein 23-tägiger Kredit mit einem sehr hohen Zinssatz gewährt. Aus diesem Grunde sollte immer dann eine Analyse der Unternehmensfinanzierung erfolgen, wenn nicht konsequent Skontoerträge erwirtschaftet werden können.
Beispiel:
Ein Unternehmen aus der Reinigungsbranche finanziert seine kompletten Anschaffungen aus dem Cashflow, kann aber keine Skontoerträge erwirtschaften.
Hier kann es kostengünstiger sein, Maschinen über eine Fremdfinanzierung wie Leasing anzuschaffen und dafür bei den laufenden Rechnungen für Chemie und andere Verbrauchsmaterialien Skontoerträge zu er-wirtschaften. Außerdem schafft dies noch Entlastungen zu liquiditätssensiblen Zeitpunkten.
Für den Lieferanten ist Skonto im Gegenzug ein teures Instrument, um diese Kreditgewährung zu vermeiden. Aus diesem Grunde werden auch viele Forderungen, bei denen Skonto gewährt werden muss, über Factoring finanziert, die Kosten hierfür sind schnell verdient.
Der Kauf, also die Innenfinanzierung aus laufendem Cashflow und einbehaltenen Gewinnen, stellt mit mehr als 70% immer noch den größten Anteil bei der Wahl der Finanzierung dar.
An zweiter Stelle folgt Leasing mit 57%.
Nach der Finanzierung aus Gesellschaftereinlagen folgt der Bankkredit auf Platz 4.
Damit verliert der Kredit zunehmend an Bedeutung. Während 2005 der Anteil noch bei 62% lag, nutzen mittlerweile nur noch 54% der Mittelständler diese Finanzierungsform.
Neben dem Leasing gerät der klassische Kredit auch durch alternative Finanzierungsformen, wie Factoring unter Druck.
Quelle: BDL Leasingnews Ausgabe Februar 2014
Wie alle anderen Unternehmen müssen auch Leasinggesellschaften bis zum 1. Februar auf das europaweite SEPA Verfahren umstellen.
Der Ausdruck SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“.
Damit werden die bisher von Land zu Land unterschiedlichen Kennzeichnungen der Kontonummer und des nationalen Clearing-Codes - unserer Bankleitzahl - innerhalb der EU standardisiert.
An Stelle der heutigen Kontonummer und Bankleitzahl tritt die „International Bank Account Number“ (IBAN) sowie der „Bank Identifier Code“ (BIC). Diese befinden sich bereits heute auf dem Kontoauszug.
Die Ihnen bisher bekannte Einzugsermächtigung wird ersetzt durch das Basis Lastschriftmandat.
Aus diesem Grunde wurden die Vordrucke "Unverbindliche Anfrage" ersetzt durch "Unverbindliche Anfrage 2.0".
Die Vordrucke finden unter Service-Formulare im Downloadbereich. Vorläufig können auch noch Kontonummer und Bankleitzahl in die entsprechenden Felder eingetragen werden.
Foto: © hainichfoto - Fotolia.com
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