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Vertragsart - Vollamortisation

Vollamortisationsverträge werden über eine fest vereinbarte Grundvertragsdauer geschlossen.

Die kürzeste Laufzeit beträgt 40%, die längste 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA).

Der Vertrag ist bei vertragsgemäßer Erfüllung unkündbar. Während dieser Zeit werden die gesamten Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasingobjektes amortisiert.

Nach Vertragsablauf kann der Leasingnehmer das Objekt an die Leasinggesellschaft zurückgeben oder einen Anschlussmietvertrag vereinbaren, dies geschieht bei vielen Gesellschaften auch automatisch.

 

Ferner hat der Leasingnehmer das Recht, den Mietgegenstand vom Leasinggeber käuflich zu erwerben.

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