Teilamortisationsverträge beinhalten einen kalkulatorischen Restwert. Bei diesem Restwert handelt es sich um den Anteil der Anschaffungskosten, die mit den Leasingraten nicht amortisiert werden.
Da der Leasinggeber Anspruch auf eine volle Amortisation hat, wird zu Vertragsbeginn ein Andienungsrecht vereinbart. Macht der Leasinggeber hiervon Gebrauch, kommt bereits rechtswirksam ein Kaufvertrag zustande, weil der Leasingnehmer hierzu bereits vor Vertragsbeginn seine Willenserklärung abgegeben hat.
Der Leasingnehmer trägt damit das Restwertrisiko, denn nur er hat Einfluss auf den Zustand des Leasingobjektes zum Vertragsende, wie z.B. durch Handhabung, Einsatzort, Betriebsstunden, Wartungen und Erhaltungsreparaturen.
Comments are closed.
Stimmen Sie bitte der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Unsere Homepage nutzt Cookies nur, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.
Impressum und Datenschutzerklärung