Die amtliche AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) enthält eine Auflistung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bewegliche Wirtschaftsgütern.
Hieraus ergibt sich die Wertminderung eines Wirtschaftsguts und in welcher Höhe dies als steuermindernder Aufwand geltend gemacht werden kann.
Beispiel: Beträgt die Abschreibungszeit 5 Jahre können 5 Jahre lang, jedes Jahr 20% abgeschrieben werden (100% : 5 Jahre = 20 % p.a.).
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