Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Wege der Verwaltungsanweisung, die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten und deren bilanzielle Abbildung von Leasing-Verhältnissen in den Jahresabschlüssen von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer mit den Leasingerlassen geregelt. Die Erlasse sind die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland und teilen sich auf in:
Besonders wichtig ist die richtige Laufzeit eines Leasingvertrages.
Standardregel ist: Kürzeste Laufzeit 40 %, längste Laufzeit 90 % der AfA-Dauer!
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