0611 - 15 75 01-0

AGB - Andienungsrecht

Teilamortisationsverträge beinhalten einen kalkulatorischen Restwert. Bei diesem Restwert handelt es sich um den Anteil der Anschaffungskosten, die mit den Leasingraten nicht amortisiert werden.

Da der Leasinggeber Anspruch auf eine volle Amortisation hat, wird zu Vertragsbeginn ein Andienungsrecht vereinbart. Macht der Leasinggeber hiervon Gebrauch, kommt bereits rechtswirksam ein Kaufvertrag zustande, weil der Leasingnehmer hierzu bereits vor Vertragsbeginn seine Willenserklärung abgegeben hat.

Der Leasingnehmer trägt damit das Restwertrisiko, denn nur er hat Einfluss auf den Zustand des Leasingobjektes zum Vertragsende, wie z.B. durch Handhabung, Einsatzort, Betriebsstunden, Wartungen und Erhaltungsreparaturen.

 

Zurück zu Fragen & Antworten

Vertragsart - Vollamortisation

Vollamortisationsverträge werden über eine fest vereinbarte Grundvertragsdauer geschlossen.

Die kürzeste Laufzeit beträgt 40%, die längste 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA).

Der Vertrag ist bei vertragsgemäßer Erfüllung unkündbar. Während dieser Zeit werden die gesamten Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasingobjektes amortisiert.

Nach Vertragsablauf kann der Leasingnehmer das Objekt an die Leasinggesellschaft zurückgeben oder einen Anschlussmietvertrag vereinbaren, dies geschieht bei vielen Gesellschaften auch automatisch.

 

Ferner hat der Leasingnehmer das Recht, den Mietgegenstand vom Leasinggeber käuflich zu erwerben.

Vertragsart - Teilamortisation

Der Teilamortisationsvertrag wird über eine feste Grundvertragsdauer geschlossen. Die kürzeste Laufzeit beträgt 40%, die längste 90% der AfA.

Der Vertrag ist bei vertragsgemäßer Erfüllung unkündbar. Es wird von vornherein ein bestimmter, kalkulatorischer Restwert vereinbart, der während der Grundvertragsdauer nicht amortisiert wird.

Der Restwert kann nach Ablauf der Grundvertragsdauer durch eine mögliche Vertragsverlängerung amortisiert werden, dies geschieht bei vielen Gesellschaften durch eine automatische Verlängerung. Auch kann das Leasingobjekt käuflich übernommen werden.

Die Verträge enthalten ein Andienungsrecht für die Leasinggesellschaft. Übt die Leasinggesellschaft zum Vertragsende Ihr Andienungsrecht aus, kommt ein Kaufvertrag auf Basis des Restwertes zustande.

 

Zurück zu Fragen & Antworten

Leasingvertrag - Wann geht das Eigentum über?

Der Eigentumsübergang findet bei Leasing durch einen separaten Kaufvorgang am Ende der Vertragslaufzeit statt. Ein automatischer Eigentumsübergang wäre steuerschädlich (Siehe auch Teil- und Vollamortisation).

Leasingerlasse

Die Leasingerlasse der Finanzverwaltung stellen klar, wie Leasingverträge steuerlich behandelt werden – insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Miete und Kauf und die Zurechnung des Wirtschaftsguts.

Die Leasingerlässe regeln:

  • Abgrenzung zwischen Leasing und Kauf auf Raten.
    Wann ist ein Leasingvertrag als „typischer Leasingvertrag“ (vergleichbar mit einer Miete) anzusehen und wann ist er einem Ratenkauf ähnlicher.
  • Zurechnung des Wirtschaftsgut
    Es wird geregelt, wann das Leasingobjekt dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer wirtschaftlich zuzurechnen ist. Nur der, dem das Wirtschaftsgut wirtschaftlich gehört, darf bilanzieren und abschreiben.
  • Kriterien für steuerliche AnerkennungDer Erlass enthält genaue Vorgaben (z. B. Mindest-/Höchstdauer der Leasingzeit, Höhe der Leasingraten, Restwert etc.), die eingehalten werden müssen, damit ein Leasingvertrag steuerlich anerkannt wird.
  • Rechts- und PlanungssicherheitUnternehmen und Steuerberater erhalten durch die Erlasse eine Rechtsgrundlage, an der sie sich orientieren können, ohne jedes Mal einen individuellen Bescheid vom Finanzamt einholen zu müssen.

Leasingvertrag - Kann ein Leasingvertrag vor Vertragsablauf ordentlich gekündigt werden?

Nein, Leasingverträge sind gem. der Leasingerlasse unkündbar.

Stimmen Sie bitte der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Unsere Homepage nutzt Cookies nur, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Impressum und Datenschutzerklärung

Schließen